Koordinierte Versorgung
Mit dem Strategiepapier Gesundheit 2020 von Bundesrat Berset ist die integrierte Versorgung in den Brennpunkt der gesundheitspolitischen Bestrebungen gerückt. Das Ziel der koordinierten Versorgung ist durch die Entwicklung von neuen Versorgungsmodellen und –strukturen die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit zu steigern und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. Eine Verbesserung wird in den folgenden Bereichen angestrebt:
- Regelung von Übergängen im Behandlungssetting (z.B. stationär- ambulant)
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
- Weitergabe von relevanten Informationen (ehealth)
Im Fokus der Bemühungen stehen insbesondere Patienten, welche eine komplexe Krankheitssituation aufweisen und meistens von mehreren Ärzten, Therapeuten, Spitälern und Institutionen betreut werden.
Interprofessionelles Austauschtreffen - unser Beitrag zur Förderung der koordinierten Versorgung
Die koordinierte Versorgung wird in erster Linie durch die Leistungserbringer selbst initiiert. Mit einer aktiven Vorgehensweise bringen Sie sich in ihr Behandlungsnetz ein und festigen damit Ihren Platz in der koordinierten Versorgung. Evtl. entstehen im Austausch sogar Ideen für gemeinsame Projekte.
Wer eignet sich für ein Austauschtreffen?
Welches sind für Sie zentrale Berufsgruppen in Ihrer täglichen Arbeit? Aus Ressourcengründen empfehlen wir Ihnen, sich mit einem (Ärzte-) Netzwerkstreffen, einem (interprofessionellen) Qualitätszirkel, bei Spitexverbänden etc. in Verbindung zu setzen. So erreichen Sie zugleich mehrere Adressaten.
Vielleicht haben sie aber auch einen guten Draht zu einem Hausarzt oder einer anderen Fachperson und können diese ansprechen, um dann gemeinsam den Kreis auszuweiten? Evtl. ist es für Sie auch einfacher, wenn Sie in einem Zweierteam mit einer Kollegin die Ergotherapie vertreten.
Hilfreiche Dokumente zur Förderung der koordinierten Versorgung
Dem EVS ist es ein Anliegen seine Mitglieder für ein aktives Engagement zu mobilisieren und zu unterstützen. Untenstehend stehen den Mitgliedern bereitgestellte Dokumente als Grundlage zur Verfügung.
Weitere Informationen zur koordinierten Versorgung
Hier finden Sie relevante gesundheitspolitische Dokumente zur koordinierten Versorgung:
Koordinierte Versorgung
eHealth und EPD
Unter dem Begriff «eHealth» werden alle elektronischen Gesundheitsdienste zusammengefasst: Mit elektronischen Mitteln werden im Gesundheitswesen die Abläufe verbessert und die Beteiligten vernetzt.
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein zentrales Element der digitalen Transformation im Gesundheitswesen der Schweiz und soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern erleichtern und die Patient*innen in die Verwaltung ihrer eigenen Gesundheitsdaten einbeziehen. Das EPD ist eine Sammlung von persönlichen Gesundheitsdaten der Patient*innen. Es enthält beispielsweise Austrittsberichte des Spitals, einen Pflegebericht der Spitex, radiologische Befunde, den Impfausweis, die aktuelle Medikationsliste und die entsprechenden Rezepte. Die Patient*innen steuern den Inhalt des EPD eigenverantwortlich und können Zugriffsrechte für alle Gesundheitsfachpersonen individuell verwalten.
Das EPD verfolgt die nachstehenden Ziele:
- die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken,
- die Behandlungsprozesse zu verbessern,
- die Patientensicherheit zu erhöhen,
- die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern und
- die Gesundheitskompetenz der Patient*innen zu fördern
Nachdem die Grundlagen des EPD bereits im Jahr 2017 mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das EPD gelegt worden waren, folgte eine dreijährige Testphase, die 2020 abgeschlossen wurde. Die ersten Regionen in der Schweiz haben im Jahr 2021 mit der schrittweisen Einführung des EPD begonnen.
Rechtliche Rahmenbedingungen des EPD
Die Akzeptanz des EPD bei den Gesundheitsdienstleistern und den Patient*innen entwickelt sich nur zögerlich. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung sind nach wie vor nicht alle stationären Leistungserbringer dem EPD angeschlossen. Auch bei den Patient*innen selber steigen Zahlen zu den Neueröffnungen nur langsam an. Die ambulanten Leistungserbringer*innen zeigen sich ebenfalls kritisch und nehmen grossmehrheitlich eine abwartende Haltung ein. Aktuell hat das EPD sein Ziel, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und eine umfassendere und effizientere Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, klar noch nicht erreicht.
Komplexe Themen wir Datenschutz, Interoperabilität zwischen den verschiedenen Stammgemeinschaften und echter Mehrwert für die Nutzer*innen bremsen das EPD aus. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Revision des EPDG das EPD weiter voranzubringen. Für die Ergotherapie als ambulante Leistungserbringerin ist in erster Linie die geplante Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit relevant. Da in Bezug auf die Funktionsweise des EPD eine Vielzahl von Fragen offen sind, ist es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen, wie die Umsetzung in der Praxis konkret aussehen wird.
Umfassende Revision des EPD - Anliegen der Ergotherapie einbringen
Durch die hohe Komplexität der Thematik und die divergierenden Positionen in der politischen Landschaft wird mit einem langen Prozess gerechnet, bis das Gesetz definitiv verabschiedet werden kann. Die Umsetzung wird frühestens auf 2027 erwartet – voraussichtlich mit einer Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren. Um für diesen Moment gerüstet zu sein, arbeitet der EVS in interprofessionellen Gremien mit und bringt damit auch bereits jetzt die Anliegen und Interessen der Ergotherapie in Bezug auf die Entwicklung des EPD in den politischen Diskurs mit ein. Es ist damit zu rechnen, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis definitive Entscheidungen fallen, die den Verbandsmitgliedern kommuniziert werden können. Eine erste Positionierung hat der EVS mit der Stellungnahme zur Revision des EPDG im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bereits abgegeben.
Unter eHealth Suisse sind generelle Informationen zum Thema abzurufen.
Für die Belange in Zusammenhang mit eHealth und insbesondere des EPD ist mit Einsitz in der IPAG eHealth AG (Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft eHealth Arbeitsgruppe) seitens des EVS Gaby Bracher, Fachverantwortliche Ergotherapie, zuständig.