Koordinierte Versorgung
Mit dem Strategiepapier Gesundheit 2020 von Bundesrat Berset ist die integrierte Versorgung in den Brennpunkt der gesundheitspolitischen Bestrebungen gerückt. Das Ziel der koordinierten Versorgung ist durch die Entwicklung von neuen Versorgungsmodellen und –strukturen die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit zu steigern und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. Eine Verbesserung wird in den folgenden Bereichen angestrebt:
- Regelung von Übergängen im Behandlungssetting (z.B. stationär- ambulant)
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
- Weitergabe von relevanten Informationen (ehealth)
Im Fokus der Bemühungen stehen insbesondere Patienten, welche eine komplexe Krankheitssituation aufweisen und meistens von mehreren Ärzten, Therapeuten, Spitälern und Institutionen betreut werden.
Interprofessionelles Austauschtreffen - unser Beitrag zur Förderung der koordinierten Versorgung
Die koordinierte Versorgung wird in erster Linie durch die Leistungserbringer selbst initiiert. Mit einer aktiven Vorgehensweise bringen Sie sich in ihr Behandlungsnetz ein und festigen damit Ihren Platz in der koordinierten Versorgung. Evtl. entstehen im Austausch sogar Ideen für gemeinsame Projekte.
Wer eignet sich für ein Austauschtreffen?
Welches sind für Sie zentrale Berufsgruppen in Ihrer täglichen Arbeit? Aus Ressourcengründen empfehlen wir Ihnen, sich mit einem (Ärzte-) Netzwerkstreffen, einem (interprofessionellen) Qualitätszirkel, bei Spitexverbänden etc. in Verbindung zu setzen. So erreichen Sie zugleich mehrere Adressaten.
Vielleicht haben sie aber auch einen guten Draht zu einem Hausarzt oder einer anderen Fachperson und können diese ansprechen, um dann gemeinsam den Kreis auszuweiten? Evtl. ist es für Sie auch einfacher, wenn Sie in einem Zweierteam mit einer Kollegin die Ergotherapie vertreten.
Hilfreiche Dokumente zur Förderung der koordinierten Versorgung
Dem EVS ist es ein Anliegen seine Mitglieder für ein aktives Engagement zu mobilisieren und zu unterstützen. Untenstehend stehen den Mitgliedern bereitgestellte Dokumente als Grundlage zur Verfügung.
Weitere Informationen zur koordinierten Versorgung
Hier finden Sie relevante gesundheitspolitische Dokumente zur koordinierten Versorgung:
Koordinierte Versorgung
eHealth und EPD
Unter dem Begriff «eHealth» werden alle elektronischen Gesundheitsdienste zusammengefasst: Mit elektronischen Mitteln werden im Gesundheitswesen die Abläufe verbessert und die Beteiligten vernetzt.
Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist ein wichtiger Teil der schweizerischen eHealth Strategie. Das EPD ist eine Sammlung von persönlichen Dokumenten Ihrer Patientinnen und Patienten. Diese Dokumente enthalten behandlungsrelevante Informationen wie zum Beispiel den Austrittsbericht des Spitals, einen Pflegebericht der Spitex, Röntgenbilder, den Impfausweis oder das Rezept für die Apotheke. Patientinnen und Patienten können auch eigene Gesundheitsinfos wie die Blutdruckwerte oder ein Brillenrezept in das EPD speichern. Für die Patientinnen und Patienten ist die Eröffnung eines EPD freiwillig. Das EPD soll ein Instrument sein um
- die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken,
- die Behandlungsprozesse zu verbessern,
- die Patientensicherheit zu erhöhen,
- die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern und
- die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu fördern
Rechtliche Rahmenbedingungen EPD
Im 2017 ist das Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft getreten und regelt organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Aspekte:
- die Eröffnung eines EPD,
- die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen,
- den Zugriff auf die medizinischen Dokumente in medizinischen Notfallsituationen,
- die Identifikation von Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen im EPD,
- den Aufbau von sogenannten «Stammgemeinschaften» und «Gemeinschaften» und
- die Finanzhilfe des Bundes.
Umsetzung EPD
Bund und Kantone gehen momentan davon aus, dass das EPD wie geplant im Frühjahr 2020 in allen Regionen der Schweiz für die Stationäre Versorgung verfügbar sein wird.
Die Vorgaben des Bundes zum elektronischen Patientendossier (EPD) legen fest, dass Gesundheitsfachpersonen in Spitälern bis 2020 und in Pflegeheimen bis 2022 technisch in der Lage sind, Dokumente im EPD zu lesen. Zudem müssen sie wichtige Informationen speichern, die für die weitere Behandlung der Patienten relevant sind. Angeboten wird das EPD in Zukunft von dezentralen „Stammgemeinschaften“ oder „Gemeinschaften“. Diese werden vor der Aufnahme in die nationale EPD-Vernetzung zertifiziert und später regelmässig kontrolliert.
Der Beitritt zum EPD ist für ambulante Gesundheitsfachpersonen freiwillig. Der Beitritt ermöglicht selbständigen Ergotherapeuten – sofern sie dazu von ihren Patientinnen und Patienten berechtigt wurden- einen raschen Zugriff auf relevante medizinische Dokumente und fördert den Austausch mit den anderen Gesundheitsprofessionen.
Aktivitäten EVS
Der EVS verfolgt die aktuellen Ereignisse im Bereich eHealth Bereich und unterstützt die Sektionen dabei, sich in regionale Entwicklungen einzubringen.
Der EVS engagiert sich in Stellungsnahmen in aktuellen eHealth Entscheidungen und Dokumenten (z.B. Strategie eHealth Schweiz 2.0).
Des Weiteren hat der EVS in der nationalen interprofessionellen Arbeitsgruppe elektronisches Patientendossier (IPAG EPD) in der Steuerungsgruppe sowie in der Arbeitsgruppe Einsitz. Im Bereich des nationalen eMedikation und eAustrittsberichts trifft diese für das EPD relevante Entscheidungen und entwickelt Inhalte.
Generelle Informationen zu eHealth Suisse findet man unter: www.e-health-suisse.ch
Informationen zur IPAG findet man unter: https://www.e-health-suisse.ch/de/technik-semantik/semantische-interoperabilitaet/austauschformate/geplante-austauschformate.html
MandatsträgerInnen für den EVS im Themenfeld eHealth ist Celine Hoedemakers. Unter der Mailadresse ehealth@ergotherapie.ch sind sie für Fragen und Anliegen erreichbar.