Kanton Zürich:
Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Ergotherapeut*innen im Kanton Zürich gilt nicht mehr für alle!
Gestützt auf ein externes Gutachten hat die Gesundheitsdirektion Zürich (GD ZH) den Begriff Berufsausübungsbewilligung (BAB) aus dem Gesundheitsberufegesetz (GesGB) neu definiert und hebt damit die Regelung «BAB für alle» auf!
Es gilt eine Übergangsphase bis zum 30. Juni 2025, in der bestehende Organisationen/Einzelunternehmen dem Amt für Gesundheit melden müssen, wer in ihrem Betrieb fachlich eigenverantwortlich tätig ist. Eine entsprechende Umfrage wird vom Amt für Gesundheit verschickt.
Ab September 2025 kann die Rückerstattung der Gebühr für Bewilligungen, die zurückgegeben werden, beantragt werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie im EVS-Merkblatt (s. Downloads) und auf der Webseite der Gesundheitsdirektion Zürich.