Placeholder

Selbstständigkeit

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich als Ergotherapeut*in selbstständig machen möchten. Bereits selbstständig arbeitende Ergotherapeut*innen finden wichtige Unterlagen sowie Informationen über Neuerungen. Informationen, die auch für  leitende Ergotherapeut*innen einer Organisation der Ergotherapie – GmbH, AG, Organisation der ET innerhalb einer Institution – nützlich sind.

 

 

Spezielle Dienstleistungen für selbstständig erwerbende Mitglieder und Organisationen der Ergotherapie

  • Individuelle Beratung bei Fragen und Problemen im Umgang mit Versicherungen
  • Individuelle Beratung bei Tarif- und Abrechnungsfragen
  • Individuelle Beratung bei Fragen zu ärztlichen Verordnungen/Verordnungspraxis
  • Individuelle Beratung bei der Gründung und Organisation einer ergotherapeutischen Praxis
  • Individuelle Beratung bei Versicherungsfragen in Bezug auf die Selbstständigkeit
  • Laufende Dokumentation über gesetzliche Veränderungen sowie über aktuelle Informationen der Dachorganisation der Krankenversicherer prio.swiss, der Dachorganisation der Spitäler H+ sowie der Bundesämter für Gesundheit, Sozialversicherungen sowie Bildung/Technologie

 

Wie mache ich mich selbstständig?

Wie gehe ich vor, um als selbständig erwerbende Ergotherapeut*in zu Lasten der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung abrechnen zu können?

  1. Berufsausübungsbewilligung (BAB) der kantonalen Gesundheitsdirektion für die selbständige Berufsausübung als Ergotherapeut*in resp. als Organisation der Ergotherapie inkl. Zulassung zur OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) in eigener beruflichen Verantwortung
  2. Anmeldung bei santéservices ag – Erhalt der ZSR-Nummer (pro Kanton): braucht es für die Abrechnung zu Lasten der Krankenversicherungen
  3. Anschluss via EVS an den Tarifvertrag EVS/SRK – Santésuisse/tarifsuisse und an den Tarifvertrag EVS/SRK – MTK.

 

 

 

Versicherungen für Ergotherapeut*innen

Als offizieller Partner des EVS unterstützt die VCW Versicherungs-Treuhand AG Ergotherapeut*innen bei sämtlichen Versicherungsthemen. EVS-Mitglieder profitieren von speziell ausgehandelten Rahmenverträgen mit attraktiven Prämien, umfassenden Deckungslösungen und kompetenter Beratung.

Hier starten Sie die Anfrage zur Ihren Geschäftsversicherungen: Formular VCW

Anschlüsse an die Tarifverträge

Um die Leistungen der Ergotherapie abrechnen zu können, müssen Sie an die Tarifverträge Krankenversicherungen sowie MTK-Vertrag (IV, UV, MV) angeschlossen sein.

Gemäss Artikel 4 der Richtlinien zum Tarifvertrag beträgt die einmalige Beitrittsgebühr CHF 200.-*. Zudem wird ein jährlicher Zuschlag von CHF 150.-*auf den Mitgliederbeitrag für die speziellen Arbeiten und Dienstleitungen des EVS für die selbständig Erwerbenden erhoben.
*für EVS-Mitglieder

Keine Downloads gefunden

Möchten Sie mit Ihrer Praxis auf der EVS-Webseite gefunden werden?

Formular Publikation Praxisadresse

Das EVS-Praxishandbuch für selbständige Ergotherapeut*innen

Das Praxishandbuch gibt detailliert Auskunft über alle Fragen von der Vorbereitung für eine Praxiseröffnung über die Praxisführung bis zum Verkauf einer Praxis. Das Handbuch wird periodisch aktualisiert. Das Praxishandbuch steht ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.

Anhänge zum Praxishandbuch unten im Download.

Praxishandbuch

Praxisadministration

Der EVS stellt eine ganze Reihe an Informationen für die Praxisadministration zur Verfügung.

Keine Downloads gefunden

Berichteraster und Kostengutsprache-Prozess

Keine Downloads gefunden

Kontakt:

Andrea Petrig, EVS-Fachverantwortliche

INHALT EXKLUSIV FÜR EVS-MITGLIEDER

Sie sind noch kein Mitglied?
Werden sie Mitglied um Zugriff auf exklusive Inhalte zu erhalten.

Zu den Vorteilen

Sie sind bereits Mitglied?
Melden Sie sich an um Zugriff auf exklusive Inhalte zu erhalten.

Zum Login