Placeholder

Selbstständigkeit

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich als Ergotherapeut*in selbstständig machen möchten. Bereits selbstständig arbeitende Ergotherapeut*innen finden wichtige Unterlagen sowie Informationen über Neuerungen. Informationen, die auch für  leitende Ergotherapeut*innen einer Organisation der Ergotherapie – GmbH, AG, Organisation der ET innerhalb einer Institution – nützlich sind.

 

 

Spezielle Dienstleistungen für selbstständig erwerbende Mitglieder und Organisationen der Ergotherapie

  • Individuelle Beratung bei Fragen und Problemen im Umgang mit Versicherungen
  • Individuelle Beratung bei Tarif- und Abrechnungsfragen
  • Individuelle Beratung bei Fragen zu ärztlichen Verordnungen/Verordnungspraxis
  • Individuelle Beratung bei der Gründung und Organisation einer ergotherapeutischen Praxis
  • Individuelle Beratung bei Versicherungsfragen in Bezug auf die Selbstständigkeit
  • Laufende Dokumentation über gesetzliche Veränderungen sowie über aktuelle Informationen der Dachorganisation der Krankenversicherer prio.swiss, der Dachorganisation der Spitäler H+ sowie der Bundesämter für Gesundheit, Sozialversicherungen sowie Bildung/Technologie

 

Wie mache ich mich selbstständig?

Wie gehe ich vor, um als selbständig erwerbende Ergotherapeut*in zu Lasten der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung abrechnen zu können?

  1. Berufsausübungsbewilligung (BAB) der kantonalen Gesundheitsdirektion für die selbständige Berufsausübung als Ergotherapeut*in resp. als Organisation der Ergotherapie inkl. Zulassung zur OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) in eigener beruflichen Verantwortung
  2. Anmeldung bei santéservices ag – Erhalt der ZSR-Nummer (pro Kanton): braucht es für die Abrechnung zu Lasten der Krankenversicherungen
  3. Anschluss via EVS an den Tarifvertrag EVS/SRK – Santésuisse/tarifsuisse und an den Tarifvertrag EVS/SRK – MTK.

 

 

 

Versicherungen für Ergotherapeut*innen

Als offizieller Partner des EVS unterstützt die VCW Versicherungs-Treuhand AG Ergotherapeut*innen bei sämtlichen Versicherungsthemen. EVS-Mitglieder profitieren von speziell ausgehandelten Rahmenverträgen mit attraktiven Prämien, umfassenden Deckungslösungen und kompetenter Beratung.

Hier starten Sie die Anfrage zur Ihren Geschäftsversicherungen: Formular VCW

Anschlüsse an die Tarifverträge

Um die Leistungen der Ergotherapie abrechnen zu können, müssen Sie an die Tarifverträge Krankenversicherungen sowie MTK-Vertrag (IV, UV, MV) angeschlossen sein.

Gemäss Artikel 4 der Richtlinien zum Tarifvertrag beträgt die einmalige Beitrittsgebühr CHF 200.-*. Zudem wird ein jährlicher Zuschlag von CHF 150.-*auf den Mitgliederbeitrag für die speziellen Arbeiten und Dienstleitungen des EVS für die selbständig Erwerbenden erhoben.
*für EVS-Mitglieder

Hinweis zur Bearbeitungsdauer von Tarifanschlüssen

Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage sowie einer vorübergehenden personellen Unterbesetzung kann die Bearbeitung von Anträgen für Anschlüsse an die Tarifverträge derzeit länger dauern als üblich.

Wir bitten Sie deshalb, vor dem Einreichen Ihres Antrags sorgfältig zu prüfen, ob sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig beigefügt sind. Unvollständige Dossiers führen zu zusätzlichen Rückfragen und können die Bearbeitungszeit weiter verlängern.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und innerhalb der vorgegebenen Fristen ein. Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.

Keine Downloads gefunden

Möchten Sie mit Ihrer Praxis auf der EVS-Webseite gefunden werden?

Formular Publikation Praxisadresse

Das EVS-Praxishandbuch für selbständige Ergotherapeut*innen

Das Praxishandbuch gibt detailliert Auskunft über alle Fragen von der Vorbereitung für eine Praxiseröffnung über die Praxisführung bis zum Verkauf einer Praxis. Das Handbuch wird periodisch aktualisiert. Das Praxishandbuch steht ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.

Anhänge zum Praxishandbuch unten im Download.

Praxishandbuch

Praxisadministration

Der EVS stellt eine ganze Reihe an Informationen für die Praxisadministration zur Verfügung.

Keine Downloads gefunden

Warum zahlen Ergotherapeut*innen ProLitteris-Gebühren?

Selbstständige Ergotherapeut*innen fallen unter die Branche «Ärzte, übrige Gesundheitspflege» und zahlen von 0.01 bis 6 Stellen die Grundvergütung von CHF 32. Ab 6.1 Stellen wird immer auf die nächste ganze Zahl gerundet, pro Stelle werden CHF 5.20 verrechnet.

Aufgrund der gesetzlichen Erlaubnis für den betriebsinternen Gebrauch im Urheberrechtsgesetz (Art. 19 und 20 URG) müssen Mitarbeitende einer Organisation/Unternehmung niemanden fragen, wenn sie aus einem Buch, einer Zeitschrift oder aus dem Internet physische oder digitale Vervielfältigungen für den betrieblichen internen Gebrauch machen. Diese können internationaler oder nationaler Herkunft sein. Es betrifft alle Werke, die zugänglich sind. Dafür zahlt jede Organisation, die unter die tariflichen Voraussetzungen fällt, Vergütungen an ProLitteris (Kopiervergütungen). ProLitteris verteilt diese Einnahmen an die Rechteinhaber*innen (Verlage oder Urheber*innen).

Nicht erlaubt ist das Kopieren ganzer Werkexemplare (z. B. elektronische Ausgabe einer Zeitung), die sich im Handel befinden. Stattdessen muss das Werkexemplar (wie die Zeitung) gekauft werden. Oder man holt für das Kopieren die Erlaubnis der Rechteinhaber*innen ein. Rechte sind immer einzuholen, wenn die Veröffentlichung eines Artikels z. B. auf einer Website geplant ist. Denn in Organisationen darf nur für interne Nutzungen kopiert werden.

Auf www.prolitteris.ch finden Sie weitere Informationen. Falls Sie konkrete Fragen haben, können Sie sich direkt an ProLitteris wenden unter info@prolitteris.ch

Berichteraster und Kostengutsprache-Prozess

Keine Downloads gefunden

Kontakt:

Andrea Petrig, EVS-Fachverantwortliche

INHALT EXKLUSIV FÜR EVS-MITGLIEDER

Sie sind noch kein Mitglied?
Werden sie Mitglied um Zugriff auf exklusive Inhalte zu erhalten.

Zu den Vorteilen

Sie sind bereits Mitglied?
Melden Sie sich an um Zugriff auf exklusive Inhalte zu erhalten.

Zum Login