Anschlüsse an die Tarifverträge
Um die Leistungen der Ergotherapie abrechnen zu können, müssen Sie an die Tarifverträge Krankenversicherungen sowie MTK-Vertrag (IV, UV, MV) angeschlossen sein.
Gemäss Artikel 4 der Richtlinien zum Tarifvertrag beträgt die einmalige Beitrittsgebühr CHF 200.-*. Zudem wird ein jährlicher Zuschlag von CHF 150.-*auf den Mitgliederbeitrag für die speziellen Arbeiten und Dienstleitungen des EVS für die selbständig Erwerbenden erhoben.
*für EVS-Mitglieder
Hinweis zur Bearbeitungsdauer von Tarifanschlüssen
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage sowie einer vorübergehenden personellen Unterbesetzung kann die Bearbeitung von Anträgen für Anschlüsse an die Tarifverträge derzeit länger dauern als üblich.
Wir bitten Sie deshalb, vor dem Einreichen Ihres Antrags sorgfältig zu prüfen, ob sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig beigefügt sind. Unvollständige Dossiers führen zu zusätzlichen Rückfragen und können die Bearbeitungszeit weiter verlängern.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und innerhalb der vorgegebenen Fristen ein. Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.