Unter-Navigation "Berufsausübung"

Vergütung der Ergotherapie durch die Krankenversicherung


Für ergotherapeutische Leistungen von selbstständig erwerbenden ErgotherapeutInnen und Organisationen der Ergotherapie gelten folgende Verträge:


Bei Streitfällen zwischen Ergotherapeutin und Versicherung, welche die konkrete Anwendung des Tarifvertrages betreffen, kann man sich an die paritätische Vertrauenskommission (PVK) wenden: Sie amtet als vorschiedsgerichtliche Schlichtungsinstanz. Informationen, eine Wegleitung und das Formular zum Einreichen von PVK-Fällen finden Sie auf dieser Seite.

Für die Verordnung von Ergotherapie zu Lasten der Krankenversicherung muss das schweizweit einheitliche Verordnungsformular verwendet werden. Das Formular finden Sie hier.



Paritätische Vertrauenskommission EVS/SRK – santésuisse (PVK)

Die PVK wird von Seiten der Versicherungen aktuell nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich nach einer Beratung beim EVS direkt ans kantonale Schiedsgericht.


Liste der vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer

Liste santésuisse:
https://www.santesuisse.ch/fileadmin/user_upload/santesuisse/Documents/Liste_der_Vertrauensaerzte_03-2016_nach_BAG-Nr.pdf

Liste curafutura


Documenti in italiano

Es sind keine Dateien vorhanden