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Nachträglicher Titelerwerb


NTE-Verfahren für alle Studiengänge bleibt weiterhin möglich

Gemäss Informationen vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist der nachträgliche Erwerb des Fachhochschultitels bis mindestens Ende 2025 möglich. Der nachträgliche Titelerwerb bleibt weiterhin möglich, bis die entsprechende Verordnung («Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels») nicht mehr aktiv ist. Ein fixes Ende dieser Verordnung ist bislang noch nicht definiert.


Die Verordnung zum NTE-FH wurde durch das BBT, neu SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) verabschiedet und auf den 1. Mai 2009 in Kraft gesetzt.

Der NTE ermöglicht den Inhaber*innen von altrechtlichen, SRK-anerkannten Schweizer Ergotherapie-Diplomen den nachträglichen Erwerb eines Fachhochschultitels und führt zum geschützten Titel dipl. Ergotherapeutin FH / dipl. Ergotherapeut FH.

1. Bedingungen

Folgende Voraussetzungen müssen laut Verordnung zum NTE kumulativ erfüllt sein:

  • Diplom einer durch das SRK anerkannten Schweizer Schule
  • Anerkannte Berufspraxis von mindestens 2 Jahren seit dem 1. Juni 2001. Vorausgesetzt wird ein Beschäftigungsgrad von mindestens 75 %. Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad ist eine entsprechend längere Berufspraxis nachzuweisen.
  • Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe im Fachbereich Gesundheit oder eine gleichwertige Weiterbildung. Die Weiterbildung muss mindestens 200 Lektionen oder 10 Credits (ECTS) umfassen.

Wege zum NTE

Es gibt für ErgotherapeutInnen grundsätzlich zwei unterschiedliche Zugänge zum NTE (siehe auch Dokument B_Schema Zugange zum NTE):

Zugang 1: Verfügt jemand über einen Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe im Fachbereich Gesundheit im Umfang von min.10 ECTS bzw. 200 Lektionen oder über eine Weiterbildung, die auf der Positivliste Ergotherapie aufgeführt ist, sind die Bedingungen bezüglich Weiterbildung erfüllt und der Antrag für den NTE kann direkt an das SBFI gestellt werden.

Achtung: Praxisänderung des SBFI seit 01.01.2013:
Die Positivliste kann nur noch für Weiterbildungen zur Anwendung gebracht werden, die vor dem 01.01.2013 angefangen oder abgeschlossen wurden. Ab 01. Januar 2013 muss die entsprechende Weiterbildung nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des EVD über den NTE-FH vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) zwingend auf Hochschulstufe absolviert werden. Die Möglichkeit, eine fachliche Weiterbildung (Zugang 2: kleine Positivliste und fachliche Weiterbildung im Umfang von min. 100 Lektionen) im Zusammenhang mit dem Modul „reflektierte Praxis- Wissenschaft verstehen“ von der Fachhochschule anrechnen zu lassen, besteht weiterhin.

Zugang 2: Kombination wissenschaftlicher Weiterbildung (100 Lektionen) mit fachlicher Weiterbildung (100 Lektionen). Die Anrechenbarkeit von Weiterbildungen gemäss Zugang 2 wird durch die paritätische Kommission NTE EVS-FH (COMPAR) geprüft. Sind die Kriterien erfüllt, stellt die Fachhochschule Ihrer Region eine Bestätigung von Lernleistungen im Umfang von 10 ECTS aus und der Antrag für den NTE kann beim SBFI gestellt werden.

Die Regeln zur Anrechenbarkeit der fachlichen Weiterbildung sind in den untenstehenden Dokumenten zu finden:

  • A_Erläuterungen NTE: allgemeine Erläuterungen zu den Zugängen 1 und 2
  • B_Schema Zugänge zum NTE: Schematische Darstellung der Zugänge 1 und 2
  • C_Vorgehen und Adressen: Detaillierte Beschreibung des Vorgehens für Zugang 2; wichtige Adressen
  • D_Vorgehen zum NTE_Schema: Schematische Darstellung der Abläufe für Zugang 1 und 2
  • E_Kleine Positivliste Ergotherapie: Weiterbildungen im Umfang von min. 100 Lektionen, die in Kombination mit einer wissenschaftlich/methodologischen Weiterbildung anerkannt werden
  • F_Anrechenbare fachliche Weiterbildung: Regeln zur Anrechenbarkeit von fachlicher Weiterbildung
  • G_Ausländische Diplome und der NTE: Infos für ErgotherapeutInnen mit ausländischem Diplom
  • H_FAQ: häufig gestellte Fragen
  • I_Antragsformular

Kontakt Paritätische Kommission NTE: nte-opt-admin@ergotherapie.ch
Unterlagen SBFI: www.gsk-titel.ch
Informationen zum Bologna- und ECTS-System

Wissenschaftlich-methodologische Weiterbildungen der Fachhochschulen:
„Reflektierte Praxis – Wissenschaft verstehen“, Modul 5 Credits ECTS,
ZHAW / Fachhochschule Bern