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Registrierung und Anerkennung der Ergotherapie-Diplome



Inländische, Schweizer Ausbildungsabschlüsse

Seit 1999 hatte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Aufsicht über die Ergotherapie-Ausbildung und anerkennt und registriert die Diplome. Seit 1999 erworbene Ergotherapie Diplome wurden direkt vom SRK registriert und sind staatlich anerkannt.

Mit der Anhebung der Ergotherapie-Ausbildung auf Fachhochschul-Niveau änderte sich die Zuständigkeit für die Anerkennung der Abschlüsse: Die neu-rechtlichen Ausbildungen werden vom Bund reglementiert. Der Auftrag des SRK zur Überprüfung und Registrierung der bisherigen Ausbildungen lief Ende Jahr 2011 aus.

Ergotherapeut*innen mit Schweizer Ausbildungsabschluss vor 1999, ohne SRK-Anerkennung, können sich direkt an anerkennung@redcross.ch, 058 400 45 75 wenden. Siehe Merkblatt und Antragsformular, welches ausgefüllt retourniert werden muss.
Weitere Infos finden Sie auf der Website unter «Altrechtliche kantonale Diplome»: Titel- und Diplom-Bescheinigung (redcross.ch)

Arbeiten im Ausland : notwendige Bescheinigungen


Ausländische Ausbildungsabschlüsse

Ab dem 1.1.2014 wird die Anerkennung eines ausländischen Diploms auf Niveau Fachhochschule vollzogen. Die Anerkennung der Grundbildung entspricht der Bildungsstufe Tertiär (ISCED 5A).

Wenn Sie ein ausländisches Diplom haben, brauchen Sie eine SRK Anerkennung wenn Sie:

  • in einer Praxis oder Organisation der Ergotherapie (z.B. SRK-Zentrum) angestellt werden
  • als leitende Ergotherapeutin in einem Spital/Klinik oder einer Organisation der Ergotherapie angestellt werden
  • sich selbständig machen wollen (Anschluss an die Tarifverträge)
  • wenn die kantonale Gesundheitsdirektion, in dem Kanton, in dem Sie arbeiten möchten, dies verlangt.


Bei Ausbildungslücken für die Anerkennung können Ausgleichsmassnahmen verlangt werden.
Arbeiten in der Schweiz: zuständige Anerkennungsstellen

Den Behörden, Arbeitgebern und Anbietern von Weiterbildungen wird empfohlen, alle Inhaberinnen und Inhaber einer Verfügung zu den gleichen Bedingungen anzustellen bzw. zuzulassen wie Personen, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.

Die vom Schweizerischen Roten Kreuz bis Ende 2013 ausgestellten Anerkennungen des ausländischen Abschlusses zum/r Ergotherapeuten/in, behalten für die Ausübung der Tätigkeit ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert, bzw. es muss kein neues Gesuch um Anerkennung auf Niveau FH beim SRK gestellt werden.