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Registrierung und Anerkennung der Ergotherapie-Diplome

Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen, wenn

  • Sie eine inländische Ausbildung vor 1999 gemacht haben oder
  • eine ausländische Ausbildung in der Schweiz registrieren und anerkennen lassen wollen oder
  • im  Ausland als Ergotherapeut*in arbeiten möchten.

Ausbildungsabschlüsse in der Schweiz

Seit 1999 hatte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Aufsicht über die Ergotherapie-Ausbildung und anerkennt und registriert die Diplome. Seit 1999 erworbene Ergotherapie Diplome wurden direkt vom SRK registriert und sind staatlich anerkannt.

Mit der Anhebung der Ergotherapie-Ausbildung auf Fachhochschul-Niveau änderte sich die Zuständigkeit für die Anerkennung der Abschlüsse: Die neu-rechtlichen Ausbildungen werden vom Bund reglementiert. Der Auftrag des SRK zur Überprüfung und Registrierung der bisherigen Ausbildungen lief Ende Jahr 2011 aus.

Ergotherapeut*innen mit Schweizer Ausbildungsabschluss vor 1999 und ohne SRK-Anerkennung können sich direkt an anerkennung@redcross.ch, 058 400 45 75 wenden.
Weitere Infos finden Sie auf der Website redcross.ch unter «Altrechtliche kantonale Diplome»: Titel- und Diplom-Bescheinigung

 

Ausbildungsabschlüsse im Ausland

Ab dem 1. Januar 2014 wird die Anerkennung eines ausländischen Diploms auf Niveau Fachhochschule vollzogen. Die Anerkennung der Grundbildung entspricht der Bildungsstufe Tertiär (ISCED 5A).

Haben Sie ein ausländisches Diplom? Dann brauchen Sie eine SRK-Anerkennung, wenn Sie

  • in einer Praxis oder Organisation der Ergotherapie (z.B. SRK-Zentrum) angestellt werden;
  • als leitende*r Ergotherapeut*in in einem Spital/einer Klinik oder einer Organisation der Ergotherapie angestellt werden;
  • sich selbständig machen wollen (Anschluss an die Tarifverträge);
  • wenn die kantonale Gesundheitsdirektion,in dem Kanton, in dem Sie arbeiten möchten, dies verlangt.

 

Bei Ausbildungslücken für die Anerkennung können Ausgleichsmassnahmen verlangt werden.
Mit ausländischen Berufsqualifikationen in der Schweiz arbeiten? Hier finden Sie die notwendigen Informationen.

Den Behörden, Arbeitgebende und Anbietende von Weiterbildungen wird empfohlen, alle Inhaber*innen einer Verfügung zu den gleichen Bedingungen anzustellen bzw. zuzulassen wie Personen, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.

Die vom Schweizerischen Roten Kreuz bis Ende 2013 ausgestellten Anerkennungen des ausländischen Abschlusses zum*r Ergotherapeuten*in, behalten für die Ausübung der Tätigkeit ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werde- bzw. es muss kein neues Gesuch um Anerkennung auf Niveau FH beim SRK gestellt werden.

Arbeiten im Ausland

Für die Arbeit im Ausland kann es erforderlich sein, dass sie eine Bescheinigung der SRK-Anerkennung vorweisen müssen. Informationen, wie Sie diese Bestätigung erhalten, finden Sie hier.

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