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Ergotherapie mit Kindern und Jugendlichen


Ergotherapie stellt die Handlungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt. Sie trägt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Steigerung der Lebensqualität bei. Sie befähigt Menschen, an den Aktivitäten des täglichen Lebens und an der Gesellschaft teilzuhaben.

Was tun Ergotherapeut*innen?
Ergotherapeut*innen unterstützen Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer angeborenen, entwicklungsbedingten oder erworbenen sensorischen, motorischen, kognitiven oder/und psychischen Beeinträchtigung eingeschränkt sind mit folgenden Massnahmen:

  • Ermöglichen und Einüben altersadäquater Fertigkeiten wie das Anziehen, Essen, Velofahren, Schreiben, Spielen etc.
  • Förderung der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesinformationen (Tastsinn, Körpereigenwahrnehmung, Gleichgewicht)
  • Funktionelle und betätigungsorientierte Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Vermitteln handlungsstützender Strategien wie die fokussierte Aufmerksamkeit, Planen und Kontrollieren
  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • Training der der visuellen, auditiven, räumlichen und an das Gedächtnis gebundenen Fähigkeiten als Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit
  • Hilfsmittelberatung und –anpassung, Anfertigung von Schienen
  • Eltern- und Umfeldberatung, Prävention
  • Unterstützung der schulischen und beruflichen Integration in Zusammenarbeit mit Eltern/Schule und der IV

Welchen Nutzen bringt die Ergotherapie?
Kinder und Jugendliche befinden sich in einer intensiven Entwicklungsphase. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen können sie bei der Planung und Umsetzung alltäglicher Aktivitäten und somit in der Entwicklung ihrer Selbständigkeit einschränken, was oft zu einem Leidensdruck führt.
Ergotherapeut*innen führen zu Beginn einer Therapie detaillierte Abklärungen durch, die eine individuelle Behandlung ermöglichen. Sie sprechen die Therapieziele mit dem Kind und seinen Eltern ab. Durch den Erwerb neuer Fertigkeiten oder durch Kompensation kann das Kind seine Handlungsfähigkeit erweitern und sein Selbstwertgefühl stärken. Das Hauptziel der Therapie ist, dass sich das Kind aktiv und sinnvoll in seiner Umwelt betätigen kann.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, den behandelnden Ärzten, der Schule sowie mit weiteren Therapeuten, sozialen Institutionen und Versicherungen trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.


Ergotherapie bei der Diagnose F82 ICD-10
Für die Verordnung für Ergotherapie bei Entwicklungsstörungen der Motorik wurde in einem Konsensverfahren ein spezielles Kostengutspracheverfahren und ein Scoreblatt entwickelt. Das Scoreblatt dient als Hilfsmittel, um den Krankheitswert der Entwicklungsstörung zu bestimmen; es muss vom verordnenden Arzt ausgefüllt werden. Die Entwicklungsstörung der Motorik hat dann Krankheitswert, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind (siehe Schlussbericht der Konsenskonferenzen von 2003):

  • Die Diagnose F 82 liegt gemäss den Kriterien von ICD-10 vor und ist mittels Scoreblatt dokumentiert.
  • Es liegen eindeutige Störungen in den Bereichen B und C, B und D oder B, C und D des Scoreblattes vor, wobei dem Bereich B ein hauptsächliches Gewicht zukommt. Auffälligkeiten in den Bereichen A und E bestärken den Krankheitswert zusätzlich. Hingegen kommt der Höhe des Scorewertes für den Krankheitswert keine alleinige ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • Das Kind leidet unter seinen Beeinträchtigungen.

Diese Vereinbarungen wurden 2011 anlässlich einer erneuten Konferenz der Konsenspartner bekräftigt und sind weiterhin gültig. Anlässlich dieser Konferenz wurde auch die Entwicklung der Deutsch-Schweizerische Versorgungsleitlinie zu Definition, Störungsmechanismen, Untersuchung und Therapie bei Umschriebenen Entwicklungsstörungen Motorischer Funktionen (UEMF) diskutiert. Es wurde vereinbart, dass diese Leitlinie eingeführt und zur Anwendung gebracht werden soll und dass 2013 eine erneute Konsenskonferenz einberufen wird, zur Prüfung, wie sich die UEMF-Leitlinie in der Praxis bewährt und zur Aktualisierung des Scores.

Die Anwendung der Ergebnisse wird von einem gemeinsamen Unterstützungsausschuss überwacht. Ergotherapeuten können ihre Fragen gerne der untenstehenden Adresse senden:
Frau Andrea Petrig, Schweizerischer Verband der Ergotherapeuten EVS, Altenbergstrasse 29, Postfach 686, 3000 Bern 8, andrea.petrig@ergotherapie.ch

Unter Downloads finden Sie einen Bericht über die Arbeit der paritätischen Begleitgruppe und eine Vorlage, die Sie als Informationsbrief für verordnende Ärzte verwenden können.




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