Vergütung der Ergotherapie durch die Krankenversicherung
Für ergotherapeutische Leistungen von selbstständig erwerbenden ErgotherapeutInnen und Organisationen der Ergotherapie gelten folgende Verträge:
Bei Streitfällen zwischen Ergotherapeutin und Versicherung, welche die konkrete Anwendung des Tarifvertrages betreffen, kann man sich an die paritätische Vertrauenskommission (PVK) wenden: Sie amtet als vorschiedsgerichtliche Schlichtungsinstanz. Informationen, eine Wegleitung und das Formular zum Einreichen von PVK-Fällen finden Sie auf dieser Seite.
Für die Verordnung von Ergotherapie zu Lasten der Krankenversicherung muss das schweizweit einheitliche Verordnungsformular verwendet werden. Das Formular finden Sie hier.
Paritätische Vertrauenskommission EVS/SRK – santésuisse (PVK)
Liste der vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer
Liste santésuisse:
https://www.santesuisse.ch/fileadmin/user_upload/santesuisse/Documents/VA-Liste_Krankenversicherer_alphabetisch_2019-10-31.pdf