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Der Ethik- und Beschwerderat des EVS

Der EVS führt einen Ethik- und Beschwerderat (EBR). Dieser besteht aus EVS-Mitgliedern aus den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Gewählt werden sie von der Delegiertenversammlung. Aktuell sind folgende EVS-Mitglieder im EBR:

  • Evelyn Stacher
  • Gabriella Zehnder

Grundsätzlich bearbeitet der EBR Anfragen, die in Zusammenhang mit dem Berufskodex des EVS stehen. Der Berufskodex des EVS wurde nach einer breiten Vernehmlassung von der EVS-Delegiertenversammlung im Mai 2011 verabschiedet.


Beschwerden von Patient*innen gegenüber Ergotherapeut*innen

Seit Januar 2023 nimmt die Schweizerische Stiftung SPO Patientenorganisation Beschwerden von Patient*innen gegenüber Ergotherapeut*innen entgegen. Bisher war der EBR für die Bearbeitung dieser Anfragen und Beschwerden zuständig.

Betroffene Patient*innen melden sich selbst direkt bei der SPO. Sie können ganz regulär einen Beratungstermin vereinbaren.

Weitere Informationen siehe Interview mit SPO-Geschäftsführerin Susanne Gedamke und EBR-Mitglied Gabriella Zehnder in der «Ergotherapie» (2|23, Seite 17) oder hier als PDF zum Download.


Anfragen und Beschwerden von Ergotherapeut*innen gegenüber Ergotherapeut*innen

Seit dem 1. Oktober 2023 nimmt die SPO Patientenorganisation auch Meldungen von Gesundheitsfachpersonen über Fehlverhalten von Ergotherapeut*innen entgegen. Die Meldungen werden vertraulich behandelt, Informationen werden nur anonymisiert nach aussen gegeben. Damit haben meldende Personen die Gewissheit, dass sie keine Nachteile am Arbeitsplatz zu befürchten haben.

Meldungen können direkt auf der Website der SPO gemacht werden: www.spo-meldestelle.ch

Detaillierte Informationen gibt der Artikel «Neue Meldestelle für Fehlverhalten», der in der Oktober-Ausgabe der «Ergotherapie» publiziert wird.



Der EBR ist zuständig für:

  • die Bearbeitung von Anfragen bzgl. Berufsausübung von EVS-Mitgliedern unter Berücksichtigung des Berufskodexes
  • die Information und Sensibilisierung der EVS-Mitglieder zum Thema Berufskodex
  • Anregungen und Vorschläge an den Zentralvorstand (ZV) zur Aktualisierung des Berufskodexes


Der EBR kann vom ZV konsultiert werden:

  • bei öffentlichen Stellungnahmen und/oder Vernehmlassungen, die berufsethische Fragen betreffen
  • in Zusammenhang mit berufspolitischen Fragen, die berufsethische Themen betreffen


Der EBR ist nicht zuständig für:

  • Bearbeiten von Beschwerden (Patient*in gegen Ergotherapeut*in resp. Ergotherapeut*in gegen Ergotherapeut*in)
  • arbeitsrechtliche Fragen oder Probleme/Mobbing am Arbeitsplatz
  • Beratung bei Problemen in der Organisation, der Führung, der Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
  • die Beratung im Zusammenhang mit der Schnittstelle zwischen Medizin und Ergotherapie
  • die Beratung im Zusammenhang mit einer beruflichen Neuorientierung
  • die Beantwortung von Fragen oder die Schlichtung von Streitigkeiten betreffend die Anwendung der Tarifverträge


Anfragen oder Beschwerden, die einen Bereich betreffen, der nicht in die Zuständigkeit des EBR fällt, werden an die Geschäftsführung weitergeleitet. Die Anfrage- resp. die Beschwerdesteller*innen werden informiert, dass der Fall nicht vom EBR bearbeitet wird.

Aktuell wird die geänderte Aufgabenstellung an den EBR sowie dessen Bezeichnung im Zentralvorstand gemeinsam mit den Mitgliedern des EBR diskutiert. Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2024 wird kommuniziert werden können, in welcher Form die Aufgaben rund um den Themenbereich Ethik von welchem Gremium in Zukunft übernommen werden.


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