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Gesetzliche Grundlagen
und Datensicherheit

Auf gesamtschweizerischer Ebene sind die nachfolgenden Gesetze und zugehörigen Verordnungen für die Ergotherapie von Bedeutung. Im folgenden finden Sie eine Liste mit den relevanten Gesetzesartikeln.

Gesetzliche Grundlagen

Obligatorische Krankenversicherung

    Invalidenversicherung

      Unfallversicherung

        Militärversicherung

          Ausserdem:

          Informationen zur Dokumentationspflicht

          Dokumentationspflicht

          Rechnungskopien an Klient*innen

          Seit dem 1. Januar 2022 verlangen KVG und IVG explizit eine Rechnungskopie für die versicherte Person. Bereits vor dem 1. Januar 2022 konnte aus der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeleitet werden, dass eine Rechnungskopie Pflicht ist.

          Der Verbandsanwalt des EVS weist darauf hin, dass es sich ganz klar um eine Pflicht handelt. Das Gesetz erwähnt nicht ausdrücklich die Möglichkeit, dass Klient*innen auf eine Rechnungskopie verzichten können.

          Das UVG indessen kennt keine solche Regelung, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Nicht alle unfallbedingten Behandlungen laufen über das UVG, nämlich dann nicht, wenn es sich um Kinder oder oftmals Rentner handelt oder um selbständig erwerbende Personen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Leistungen, womit eine Rechnungskopie wiederum zur Pflicht wird.

          Der EVS empfiehlt deshalb allen Ergotherapeut*innen allen Klient*innen eine Rechnungskopie zukommen zu lassen.

          Übrigens, die Militärversicherung sieht (noch) keine Pflicht zum Versand einer Rechnungskopie vor.

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