Tarifverträge
Für die Vergütung ergotherapeutischer Leistungen im ambulanten Bereich kommen Tarifverträge zur Anwendung. Der Tarifvertrag santésuisse, wenn die Ergotherapie von den Krankenversicherungen übernommen wird. Der MTK-Vertrag für die Leistungsträger der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Dabei wird unterschieden zwischen praxis-ambulant (Tarifpartner EVS/SRK) und spital-ambulant (Tarifpartner H+, Dachverband der Spitäler).