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Tarifverträge

Für die Vergütung ergotherapeutischer Leistungen im ambulanten Bereich kommen Tarifverträge zur Anwendung. Der Tarifvertrag santésuisse, wenn die Ergotherapie von den Krankenversicherungen übernommen wird. Der MTK-Vertrag für die Leistungsträger der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Dabei wird unterschieden zwischen praxis-ambulant (Tarifpartner EVS/SRK) und spital-ambulant (Tarifpartner H+, Dachverband der Spitäler).

Spital-ambulante ergotherapeutische Leistungen
in Spitälern und Kliniken unter dem Dachverband H+

Für ambulante ergotherapeutische Leistungen, die von Spitälern und Kliniken zu Lasten von Krankenversicherungen, Invaliden-, Unfall- und Militärversicherung angeboten werden, gelten folgende Verträge und deren Anhang:

 

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