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Qualität in der Ergotherapie

Auf der Basis seiner Qualitätspolitik übernimmt der EVS folgende Aufgaben:

  • Der EVS unterstützt seine Mitglieder bei allen Massnahmen zur Qualitätsförderung in der Ergotherapie.
  • Der EVS versteht sich als Partner bei Abkommen und Vereinbarungen zur Qualität in der Ergotherapie.
  • Der EVS überwacht die Qualität der von den Ergotherapeut*innen erbrachten Leistungen.

Qualitätsvertrag inklusive Anhänge

Am 1. April 2021 trat die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» in Kraft. Der neue Art. 58a verlangt gesamtschweizerische Verträge zur Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringenden und den Krankenversicherern.
Nach vier Jahren und rund 30 Verhandlungsrunden zwischen EVS/SRK und prio.swiss konnte nun ein Qualitätsvertrag abgeschlossen werden, und dem Bundesrat, am 27. November 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden. Wir rechnen mit einer Entscheidung durch den Bundesrat bis im Sommer 2026

Hier geht es zur Medienmitteilung

 

Was beinhalten die Vertragsanhänge?

• Anhang 1: Aufgaben der Ergotherapeut*innen zur Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG
• Anhang 2: Qualitätsmessungen und Verbesserungsmassnahmen nach Handlungsfeld
• Anhang 3: Zusammenarbeit der Vertragspartner
• Anhang 4: Glossar

Wen betrifft der Qualitätsvertrag?

Der neue Qualitätsvertrag Ergotherapie betrifft alle praxis-ambulant tätigen Ergotherapeut*innen sowie Organisationen der Ergotherapie mit ZSR-Nummer, unabhängig von einer EVS-Mitgliedschaft. Nach Inkrafttreten gilt eine zweijährige Einführungsphase, in der die Betroffenen ihre Abläufe an die neuen Anforderungen anpassen können.
Was heisst das im Detail für Ergotherapeut*innen mit ZSR-Nummer?
• Jährliche Dokumentation der Therapie von drei Zielformulierungen bei fünf Klient*innen mittels Goal Attainment Scale (GAS)
• Teilnahme an Qualitätszirkeln bzw. kollegialen Qualitätsbesprechungen
• Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) in der Praxis (Der EVS erarbeitet zur Zeit eine Grundlage)

Was heisst das im Detail für Ergotherapeut*innen mit ZSR-Nummer?

• Jährliche Dokumentation der Therapie von drei Zielformulierungen bei fünf Klient*innen mittels Goal Attainment Scale (GAS)
• Teilnahme an Qualitätszirkeln bzw. kollegialen Qualitätsbesprechungen
• Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) in der Praxis (Der EVS erarbeitet zurzeit eine Grundlage)

 

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Critical Incident Reporting System (CIRS)

Das Critical Incident Reporting System, kurz CIRS, ist ein Berichts- und Lernsystem für unerwünschte Ereignisse und Beinahe-Zwischenfälle sowie eine verbreitete Strategie zur Verbesserung der Patient*innensicherheit. Der EVS stellt seinen Mitgliedern eine Meldeplattform zur Verfügung.

CIRS Meldeplattform EVS (nur für Mitglieder)

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Basiskurse für Moderator*innen von Qualitätszirkeln

Das Forum für Qualitätszirkel bietet eineinhalbtägige Ausbildungskurse zur*m Moderator*in für Qualitätszirkel (QZ) an. Der Kurs steht allen interessierten Personen offen, die gerne künftig selbst einen QZ moderieren möchten.  Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zu den Ausbildungskursen

Einmal pro Jahr findet eine halbtägige interprofessionelle Fortbildung für alle Moderator*innen von QZ zu ausgewählten Themen statt, die vom Forum für Qualitätszirkel organisiert wird.

Kontakt: Andrea Petrig und Brigitte Eggenberger

QUEST

Quality Evaluation Strategy Tool: Ein grundlegender Leitfaden für die Verwendung von Qualitätsindikatoren in der Ergotherapie
Autor: Weltverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (WFOT, 2020)

WFOT Quality Evaluation Strategy Tool (QUEST)

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Ziele formulieren in der Ergotherapie

Der Erfolg einer ergotherapeutischen Behandlung hängt von den erarbeiteten Zielen ab und davon, ob das Erreichen dieser Ziele entsprechend evaluiert werden kann. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit der Ergotherapeut*innen, zusammen mit den Klient*innen klare, realistische, mitteilbare und betätigungsorientierte (smarte) Ziele festzulegen, die für die Alltagsbewältigung sinnvoll sind. Die Zielformulierung ist nicht nur wichtig für die Kommunikation zwischen den Klient*innen und den verschiedenen Akteur*innen im Gesundheitswesen, sondern sie trägt auch zum Gelingen der Behandlung bei, denn Zielvereinbarungen erhöhen nachweislich die Motivation.

Forschungsprojekts «Goal-phrasing in Swiss Occupational Therapy»

Im Rahmen des Forschungsprojekts «Goal-phrasing in Swiss Occupational Therapy», das 2010 bis 2013 von den Ergotherapie-Forschungsgruppen an den Fachhochschulen in Lausanne, Manno und Winterthur durchgeführt wurde, entstanden Empfehlungen zur Formulierung von ergotherapeutischen Zielsetzungen. Diese sollen den Ergotherapeut*innen als Unterstützung dienen beim Erarbeiten, Aushandeln und Formulieren von Interventionszielen.

Weiterbildungsangebot für die Formulierung von ergotherapeutischen Behandlungszielen

Der Ergotherapie-Verband Schweiz sowie das Schweizerische Rote Kreuz waren Praxispartner. Finanziert wurde das Projekt von der Kommission für Technologie und Innovation KTI sowie von der Stiftung Ergotherapie Zürich. Als weiteres Produkt aus dieser Forschungsarbeit ist ein Weiterbildungsangebot für die Formulierung von ergotherapeutischen Behandlungszielen entstanden, das durch den EVS angeboten wird.

Das Besondere an diesen Empfehlungen und der Weiterbildung ist, dass sie evidenzbasiert sind und spezifisch an die Bedürfnisse der einzelnen Landesteile angepasst wurden – nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich.

Zum Weiterbildungsprogramm EVS

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